Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
1. Zustandekommen des Vertrags
Ist zwischen dem Kunden und ITSA nichts anderes vereinbart worden, kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn ITSA den Auftrag schriftlich (auch mittels E-Mail) bestätigt.
ITSA übernimmt keine Verantwortung, falls der Kunde ITSA für den gleichen Text versehentlich mehrfach einen Auftrag erteilt. ITSA kann in diesem Fall alle ihr erteilten Aufträge in Rechnung stellen. Der Kunde hat ITSA im Voraus zu informieren, falls er beabsichtigt, den zu übersetzenden Text im Rahmen des gleichen Auftrages mehrfach an ITSA zuzustellen (z.B. per Post und E-Mail oder zusätzlich über einen Stellvertreter).
Schliesst ein Stellvertreter (z.B. Werbebüro) für seinen Kunden mit ITSA einen Vertrag, so darf ITSA annehmen, dass der Stellvertreter hierzu ermächtigt ist. Hat der Stellvertreter den Vertrag ohne Ermächtigung des Kunden geschlossen und genehmigt der Kunde den Vertrag nachträglich nicht, schuldet der Stellvertreter ITSA Ersatz für den entgangenen Vergütungsanspruch und Entschädigung der Auslagen (Art. 39 Abs. 2 OR).
2. Verwendungszweck/Qualität
Der Kunde muss mit der Auftragserteilung den beabsichtigten Verwendungszweck der Dienstleistung angeben.
Anweisungen und Informationen über die Ausführung und Ablieferung der Arbeit sind ITSA bei der Unterbreitung der zu übersetzenden Dokumente schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, ITSA die gewünschte Terminologie und hilfreiche qualitätsbeeinflussende Unterlagen unaufgefordert und rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zur Verfügung zu stellen.
ITSA verpflichtet sich, die Dienstleistung in einem dem Auftrag (Verwendungszweck, Weisungen des Kunden, Dringlichkeit) entsprechenden professionellen Standard zu erbringen.
3. Urheberrechte/Rückbehalt
Die Urheberrechte an den ausgeführten Dienstleistungen bleiben bis zum Eingang der vollständigen Zahlung Eigentum von ITSA.
ITSA ist berechtigt, die Auslieferung eines laufenden Auftrages zurückzuhalten, falls der Kunde mit der Zahlung von Rechnungen aus anderen Aufträgen in Verzug ist. ITSA informiert den Kunden über ihr Vorgehen.
4. Geheimhaltung und Datenschutz
Unsere ausführlichen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier:
www.itsa.ch/datenschutzerklärung
5. Rückgabe von Dokumenten
Sind die vom Kunden gelieferten Unterlagen nicht klar als Originale deklariert oder eindeutig als solche erkennbar, darf ITSA davon ausgehen, dass es sich um Kopien handelt. Diese werden ohne ausdrückliche Aufforderung des Kunden nicht zurückgesandt.
Für Originaldokumente des Kunden ist ITSA so lange verantwortlich, als diese sich in ihrer Obhut befinden.
Mit Ablieferung der Arbeit und nach Eingang der Zahlung ist ITSA nicht mehr verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Unterlagen aufzubewahren.
6. Benutzung von Onlinediensten
Nutzt ein Kunde passwortgeschützte Bereiche von durch ITSA verfügbar gemachten Onlinediensten, verpflichtet er sich, seine Zugangsdaten (Benutzername, Kennwort) geheim zu halten und nicht Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen.
Es dürfen keine Daten über die ITSA-Server getauscht werden, welche Urheberrechte Dritter verletzen.
ITSA haftet nicht für die zeitweilige Nichtverfügbarkeit ihrer Onlinedienste (Störung, Wartung usw.).
7. Widerruf
Wird ein Auftrag vom Kunden widerrufen oder zeitlich zurückgestellt, so schuldet der Kunde die Vergütung für alle bis zum Widerrufs- oder Verschiebungstag ausgeführten Arbeiten und aufgelaufenen Kosten. Festbuchungen von Dolmetschern bleiben geschuldet (inkl. bereits getätigter Auslagen für Spesen.
8. Lieferverzögerung/Höhere Gewalt
Wird die Lieferung verzögert (z.B. infolge Stromausfall, Störung der elektronischen Übermittlung usw.) wird so schnell wie möglich nachgeliefert oder ein anderes Übermittlungsmedium vereinbart. Dies berechtigt den Kunden nicht, auf die nachträgliche Lieferung zu verzichten oder Abzüge von der Vergütung vorzunehmen. Wird die Lieferung unmöglich (z.B. aufgrund höherer Gewalt), sind der Kunde und ITSA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall schuldet der Kunde jedoch die Vergütung für bereits ausgeführte Arbeiten. Vorbehalten bleiben die Fälle, in denen auch eine teilweise Lieferung für den Kunden nutzlos geworden ist.
9. Beanstandungen
Beanstandungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung der Arbeit schriftlich und unter Angabe des Grundes der Beanstandung an ITSA zu richten. Bei berechtigten Beanstandungen überarbeitet ITSA die betreffende Arbeit auf eigene Kosten oder gewährt eine Reduktion.
10. Haftungsausschluss
ITSA haftet dem Kunden für direkte Schäden, welche sie oder ihre Hilfspersonen grobfahrlässig oder absichtlich verursachen. Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe der Vergütung des betreffenden Auftrages.
Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden usw., ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen (Art. 100 Abs. 1, Art. 101 Abs. 2 OR).
11. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Pflichten aus einem Auftrag sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Jeder an ITSA erteilte Auftrag untersteht schweizerischem Recht, insbesondere Art. 363 ff. (Werkvertrag) des Obligationenrechts.
Bern, im Juli 2023
Als letztverbindlich gilt immer die deutsche Textfassung der AVB.