Beglaubigte Übersetzungen, wenn es amtlich sein soll
Für eine offizielle Verwendung von Übersetzungen im Verkehr mit Behörden und Ämtern in der Schweiz sind häufig beglaubigte Übersetzungen notwendig.
Dokumente, die häufig übersetzt und beglaubigt werden müssen, sind:
- Zivilstandsdokumente (Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunden, amtliche Dokumente)
- Papiere für Immigration und Emigration, Einbürgerungsgesuche
- Pässe, Visabescheinigungen, Wohnsitzbestätigungen, Auszüge aus dem Straf- und Betreibungsregister
- Schul- und Arbeitszeugnisse, Diplome und Zertifikate
- Patente und Verträge
- Statuten, Handelsregisterauszüge
Für die meisten der oben erwähnten Dokumente reicht im Normalfall eine einfache ITSA-Beglaubigung aus, mit welcher ITSA bescheinigt, die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen korrekt ausgeführt zu haben.
Einzelne Übersetzungen müssen nach Vorgaben der Behörden aber zusätzlich noch mit einer notariellen Beglaubigung oder sogar mit der Apostille der Staatskanzlei versehen werden. Bitte klären Sie dies jeweils vor Auftragsbeginn mit der zuständigen Behörde ab, und teilen Sie uns dann mit, welche Beglaubigung Sie für Ihre Übersetzung benötigen. Für die Beglaubigung der Staatskanzlei ist es zudem notwendig anzugeben, für welches Zielland die Apostille auszustellen ist.